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Allgemeine Verkaufsbedingungen -  Version 25/01


1.     Präambel

 Für die Durchführung von ausgeschriebenen Leistungen gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen, die maßgeblicher Bestandteil eines Auftrags werden.

Die von der SNAG Solutions GmbH & Co. KG, im Folgenden „SNAG Solutions“, angebotenen Leistungen sind Dienstvertragsleistungen. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet SNAG Solutions kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Die Beratungsberichte, Stellungnahmen und Empfehlungen der SNAG Solutions bereiten die unternehmerische(n) Entscheidung(en) des Auftraggebers vor, sie können und sollen sie jedoch in keinem Fall ersetzen.

 2.     Lieferung, Berechnung, Wartung, Software

 

Softwarelizenzen:

Bei Kauf von Softwarelizenzen wird das Recht zur zeitlich unbefristeten Nutzung der entsprechenden Software erworben, nicht die Software selbst. Im Rahmen der Softwarelizenzierung werden notwendige Adress- und Kontaktdaten des Lizenznehmers an Vorlieferanten weitergegeben.

Berechnung:

Die Berechnung erfolgt nach Lieferung bzw. abgeschlossener Implementierung oder nach zuvor vereinbarten Projektabschnitten bzw. monatlich zum Monatsende. Es wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Bei Softwareentwicklungen fallen ca. 20 - 25 % der aufgeführten Entwicklungskosten für Projektmanagement, Besprechungen zusätzlich an. Miet- und/oder Lizenzgebühren unterliegen der üblicherweise jährlichen Vorkasse.

Mehraufwand:

Wird das Angebot, die Planung, die Auftragsbestätigung für den Auftraggeber nachvollziehbar um mehr als 20% überschritten, wird nach vorheriger Freigabe des Auftraggebers fortgeführt und berechnet. Beratungs-, Schulungs-, Telefon- und Abstimmungszeiten werden auf Zeitbasis abgerechnet.

Wartungskosten:

20% der Software-Entwicklungskosten pro Kalenderjahr ggf. anteilig. Überwachung von Systemparametern und Prozessen, Fehlerbehebung (Bugs) im laufenden Betrieb, Anpassung an neue Systemumgebungen (z. B. OS- und Datenbank-Updates), Performance- und Stabilitätsoptimierungen (ohne Neuentwicklung), kleinere Usability-Verbesserungen, Reaktion auf Störungen in den üblichen Geschäftszeiten, Bereitstellung von Sicherheitsupdates, Patches.

Lieferbedingungen:

Die Lieferung erfolgt unter erweitertem Eigentumsvorbehalt.

Software:  frei Haus, Hardware: zzgl. Transportkosten

Mehrwertsteuer:

Alle Preise zuzüglich gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer.

Fahrtkosten:

Dienstleistungen vor Ort verstehen sich zzgl. Spesen, entstandene Reiseaufwendungen sowie Übernachtungskosten bzw. nach gesonderter Vereinbarung.

Zahlungsziel:

10 Tage Netto, sofern nicht anders vereinbart.

Angebot:

Bindung 14 Tage, sofern nicht anders angegeben. Bezüglich Miet- und/oder Lizenzgebühren verstehen sich diese unverbindlich des tatsächlichen Bestell- oder Realisierungstermins.

 3.     Zusammenarbeit und Informationsaustausch

Die Auftraggeber werden den Auftragnehmer bei der Durchführung des Auftrags nach besten Kräften unterstützen und insbesondere alle Voraussetzungen schaffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesem Zweck werden die Auftraggeber dem Auftragnehmer alle ihnen verfügbaren Informationen und Unterlagen, die der Auftragnehmer im Rahmen seiner Beratungstätigkeit für erforderlich hält, zur Verfügung stellen und sich dafür einsetzen, dass auch mit den Auftraggebern verbundene Unternehmen den Auftragnehmer entsprechend informieren.

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit dieser Informationen zu überprüfen. Die Auftraggeber werden sicherstellen, dass Informationen, die sie selbst bzw. auf ihre Veranlassung Dritte dem Auftragnehmer im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung stellen, richtig, vollständig und nicht irreführend sind. Die Auftraggeber werden unverzüglich auf ihnen bekanntwerdende Unrichtigkeiten in den Informationen hinweisen.

Der Auftragnehmer wird, die ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen ausschließlich im Rahmen dieses Auftrags nutzen und sie lediglich denjenigen Mitarbeiterenden und Beratenden zugänglich machen, die die Informationen und Unterlagen im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Auftraggeber benötigen. Diese Mitarbeiterenden und Beratenden werden dazu verpflichtet, die Vertraulichkeit der Informationen und Unterlagen zu wahren und sie lediglich zur Durchführung dieser Transaktion zu verwenden. Von den Auftraggebern als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gekennzeichnete Informationen wird der Auftragnehmer auch an Mitarbeiterende und Beratende erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Auftraggeber weitergeben.

Der Auftragnehmer ist nicht befugt, rechtsverbindliche Erklärungen gegenüber Dritten mit Wirkung für die Auftraggeber abzugeben. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit berufsrechtlichen Vorschriften und geltendem Recht unter Beachtung des BDSG und verpflichtet sämtliche Auftragnehmer, die in ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten, sich ebenfalls an diese Bestimmungen zu halten. Der Auftraggeber garantiert, dass er befugt ist, personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen und dass diese in Übereinstimmung mit geltendem Recht verarbeitet wurden.

 4.     Nutzung von Referenzinformationen

SNAG Solutions ist berechtigt, den Namen und das Logo des Auftraggebers sowie eine allgemeine Beschreibung des erbrachten Projektes als Referenz im Rahmen eigener Präsentationen, Angebotsunterlagen, auf der Unternehmenswebsite und in sonstigen Marketingmaterialien zu verwenden. Dabei wird SNAG Solutions darauf achten, dass keine vertraulichen Informationen oder unternehmensinternen Details offengelegt werden.

Die Darstellung erfolgt stets in angemessenem Umfang und dient ausschließlich dazu, die Fachkompetenz und die Leistungsfähigkeit von SNAG Solutions zu veranschaulichen.

Sollte der Auftraggeber der Verwendung seines Namens oder Logos nicht zustimmen, kann er dem jederzeit formlos widersprechen.

 5.     Haftung und Freistellung

Der Auftragnehmer haftet bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht vertragswesentliche Verpflichtungen betroffen sind, für deren Verletzung der Auftragnehmer auch bei einfacher Fahrlässigkeit, allerdings nur in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, haften. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die den Vertrag prägen und auf dessen Erfüllung der Vertragspartner vertrauen darf. Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für einen etwaigen entgangenen Gewinn.

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglicher Haftung frei, die auf der Unrichtigkeit, Unvollständigkeit oder Irreführung von Informationen beruht, die der Auftragnehmer von dem Auftraggeber oder auf deren Veranlassung erhalten hat. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer darüber hinaus von allen Ersatzansprüchen Dritter frei und ersetzt dem Auftragnehmer alle Schäden, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit entstehen. Ausgenommen sind Ersatzansprüche und Schäden, die auf einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen.

Der Auftragnehmer übernimmt dem Auftraggeber gegenüber keine über das im Beratungsgeschäft übliche Maß hinausgehenden Aufklärungs-, Nachprüfungs- und Mitteilungspflichten.

Der Auftragnehmer schuldet nicht den Eintritt des wirtschaftlichen Erfolgs seiner Leistungen.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; das gilt auch für die zwingende Haftung aus anderen Gesetzen und aus unerlaubter Handlung.

6.     Sonstiges

Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses, es sei denn es wurde nachweislich zwischen den Parteien etwas anderes ausgehandelt.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch diejenige wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien dieser Vereinbarung mit der unwirksamen und undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Bad Oeynhausen.